Arbeitseinsätze

Zu folgenden Terminen* finden die diesjährigen Arbeitseinsätze statt:

23.03.2024

15.06.2024

05.10.2024

13.04.2023

03.08.2024

26.10.2024

05.05.2024

31.08.2024

16.11.2024

25.05.2024

21.09.2024


Termine stehen unter dem Vorbehalt eventueller pandemiebedingter Einschränkungen.

Bitte wenn möglich, auch immer Sommer Termine wahr zunehmen. Für Getränke ist gesorgt und Arbeiten werden an die jeweilige Wetterlage angepasst.

* Änderungen aus gegebenem Anlass sind möglich. Diese werden hier bekanntgegeben. Wir bitten zudem die aktuellen Aushänge im Schaukasten zu beachten.

Die Einsätze finden jeweils in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr statt. Um eine ordnungsgemäße Einsatzplanung vornehmen zu können, ist eine Teilnahmemeldung mindestens eine Woche vor dem Termin persönlich vor Ort oder per E-Mail unbedingt erforderlich.

 

Wichtiger Hinweis

Jede/r PächterIn ist pro Garten zur Ableistung von jährlich 8 gemeinnützigen Arbeitsstunden im Verein verpflichtet. Für nicht geleistete Stunden wird laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2024 eine Gebühr erhoben.


Zur Erinnerung, Gemeinschaftsarbeit im Kleingartenverein

 

Grundsätze:

  • Gemeinschaftsarbeit ist im Kleingartenverein unerlässlich. Die Pflicht zur Teilnahme ist im Pachtvertrag sowie in der Satzung geregelt. 
  • Gemeinschaftsarbeit ist Pächterpflicht und gebunden an die Parzelle, unabhängig von ihrer Größe. 
  • Die Gemeinschaftsarbeit ist in Form von Pflichtstunden zu erbringen, deren Anzahl   von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. 
  • Grundsätzlich ist davon auszugehen: Wer einen Kleingarten gepachtet hat, ist in der   Lage, Pflichtstunden zu erbringen. 
  • Wer keine Pflichtstunden leistet, zahlt dafür einen Abgeltungsbetrag, der in der   Jahresrechnung ausgewiesen wird. 
  • Für den Pächter besteht die Möglichkeit, für die Ableistung seiner Stunden einen   Ersatzmann zu stellen. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Grundsätzlich ist der Vorstand darüber vorher zu informieren. 

 Planung der Gemeinschaftsarbeiten:

Gemeinschaftsarbeit fördert das Vereins Leben.  

Der Vorstand hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder Pächter  die geforderten Pflichtstunden ableisten kann. 

Schwerpunkt bei der Planung und Durchführung der Gemeinschaftsarbeit wird darauf gelegt: 

  • Pflichtstunden werden objektbezogen vergeben  
  • die Objekte sind immer mit dem Vorstand bzw. dem dafür beauftragten Verantwortlichen abzustimmen. 

 

Keine Pflichtstunden sind:

  • Arbeiten zur Pflege, Instandhaltung oder Verschönerung der eigenen Parzelle 
  • Pflegemaßnahmen an privaten Anpflanzungen außerhalb der eigenen Parzelle oder außerhalb der äußeren Einfriedung 
  • Arbeiten an selbst gewählten Objekten ohne Kenntnis bzw. Zustimmung des Vorstands. 
  • Die Wege der Anlage sind von den Pächtern der jeweils angrenzenden Gärten in   Ordnung zu halten (es zählt nicht nur 1m vom Zaun, sondern immer bis Mitte des Weges). 


 

 Schwerpunkte für individuelle Objekte

  • Pflege von Gemeinschaftsflächen, Rasenflächen, Rabatten
  • Pflege und Instandhaltung vereinseigener Arbeitsgeräte
  • Spezielle Aufgaben beim jährlichen Gartenfest

 

Eine Übersicht über sämtliche Objekte liegt beim Vorstand vor. Die Vergabe erfolgt in Form von individuellen Pflegeverträgen oder in anderer geeigneter Form und wird objektkonkret jährlich vom Vorstand erfasst. 

 

 Gemeinsame Arbeitseinsätze

  • Frühjahrsputz und Entsorgen von Baumverschnitt
  • Pflege der Außenanlagen (Zauninstandhaltung, Hecken schneiden, Abflüsse freihalten)
  • Leerstehende Parzellen
  • Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung bei den Gartenfesten 
  • Pflege und Freihaltung der zum Verein gehörenden Flächen außerhalb der Einfriedungen 

Gemeinsame Arbeitseinsätze sind längerfristig zu planen und in Aushängen bekannt zu geben. 

 

Die geleisteten Arbeitsstunden werden unmittelbar am Tag des Einsatzes vom Verantwortlichen schriftlich erfasst bzw. quittiert.