Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Aufenthalt und der Nutzung des Kleingartens:
Ich habe ein Bauvorhaben auf meiner Parzelle geplant. Was muss ich als erstes tun?
Zunächst stellen Sie bitte unbedingt einen Bauantrag. Das Formular können Sie hier herunterladen und Sie erhalten es auch im Vereinsbüro. Sämtliche Baumaßnahmen sind nach Punkt 6 und 7 der Kleingartenordnung genehmigungspflichtig. Dazu zählen auch Badebecken, Gartenteiche, Lauben, Grillkamine, Gewächshäuser, Spielgeräte etc. Der Vorstand berät Sie gern.
Wieviel Fläche darf ich in meiner Parzelle bebauen, wieviel für welchen Zweck nutzen?
Dies ist im Bundeskleingartengesetz (BKleinG) klar geregelt. 24qm bebaute Fläche dürfen nicht überschritten werden. Ein Drittel der Fläche ist dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten. Ein weiteres Drittel dient dem Anbau von Blumen und Staudenpflanzen und ein Drittel kann schließlich zur Erholung genutzt werden, d. h. auf diesem Teil können Rasen, Laube Frage und Freisitz angelegt werden.
Ist die Nutzung von Rasensprengern auf meiner Parzelle erlaubt?
Nein, Rasensprenger sind in der gesamten Anlage untersagt.
Darf ich einen Swimming Pool in meinem Garten aufstellen?
Ein Pool darf nur nach Einholung der Zustimmung des Vorstandes aufgestellt werden. Das Becken darf grundsätzlich einen Durchmesser von 360 cm sowie eine Höhe von 100 cm nicht überschreiten.
Ist das Wasser aus dem Wasserhahn auf meiner Parzelle unbedenklich als Trinkwasser geeignet?
Bei dem Wasser auf den Parzellen handelt es sich um ungefiltertes Brunnenwasser, das als Trinkwasser nicht geeignet ist. In der Anlage befinden sich jedoch drei Trinkwasser-Entnahmestellen. Es wird empfohlen, dieses Wasser vor Genuss abzukochen.
Welchen Zeiten gelten als Ruhezeiten und was ist in dieser Zeit untersagt?
Ruhezeiten gelten täglich in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr. In dieser Zeit wird um besondere Rücksichtnahme hinsichtlich Lärm und eventuellen Störungen der Gartennachbarinnen und -nachbarn gebeten, denn Gartenzeit soll auch Erholungszeit sein. Es ist in dieser Zeit insbesondere das Betreiben von elektrischen Gartengeräten untersagt, auch sind Kommunikationsmedien in dieser Zeit maximal in Zimmerlautstärke zu betreiben. Auch sind Ein- und Ausfahrten mit Kraftfahrzeugen nicht erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhezeit. Das Befahren der Anlage ist an diesen Tagen gänzlich untersagt. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr besteht Nachtruhe.
Sind Lagerfeuer auf meiner Parzelle erlaubt?
Lagerfeuer sind in der gesamten Anlage nicht gestattet.
Besteht die Möglichkeit, Grünabfall innerhalb der KGV zu entsorgen?
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Unweit der Anlage, in der Knautnaundorfer 231, befindet sich ein Wertstoffhof, wo Grünabfall gegen Wertmarken abgegeben werden kann.
Darf ich in meinem Garten und auf den Gemeinschaftswegen Unkrautvernichtungsmittel einsetzen?
Nein, in der gesamten Anlage dürfen zur Unkrautbekämpfung keine Pestizide eingesetzt werden.
Den Antworten liegen sowohl das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) als auch die Satzung des KGV "Zum Stausee" e.V. zu Grunde. Die Satzung wurde jeder Pächterin/jedem Pächter bei Unterzeichnung des Pachtvertrags ausgehändigt. Sie finden die aktuelle Satzung hier nochmal zum Nachlesen.
KGV "Zum Stausee" e.V.
Seumestraße 212
04249 Leipzig
Mobil: 0176/569 80 782